Hallenordnung
Das Spielen in der Halle unterliegt Regeln und sollte von allen externen Mietern und Mitgliedern entsprechend beachtet werden, damit ein problemloser Spielbetrieb möglich ist und sich jeder bei uns in den Hallen wohl fühlt.
Hallenordnung gültig ab Winter 2024/2025
1. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde gebucht wurde.
2. Es darf nur mit entsprechenden Tennisschuhen (Teppichhalle Schuhe mit glatter Sohle) und entsprechender Tenniskleidung gespielt werden.
3. Das Licht wird automatisch ein- und ausgeschalten und wird über Bewegungsmelder, die an der Stirnseite der Tennishalle in der Mitte des Platzes angebracht sind, aktiviert. Das Licht in der Tennishalle schaltet automatisch zum Ende der gebuchten Einheit ab.
4. SANDHALLE: Das Spiel ist rechtzeitig vor Ablauf der Stunde zu beenden und der Platz ist vollständig abzuziehen, damit nachfolgende Mieter pünktlich und mit einem gepflegten Platz beginnen können. Das Abziehen des Platzes ist gemäß dem Aushang an der Tür zur Sandplatzhalle aushängt durchzuführen und zwar in Schneckenform und nicht in Schlangenform, damit der Sand auf dem Platz gehalten wird nicht nach außen getragen wird.
5. SANDHALLE: Linienkehren ist freiwillig.
6. Die Hallentemperatur sollte gemäß der Energieverordnung der Stadt Böblingen während des Spielbetriebes bei ca. 15°C liegen. Eine vom WTB/DTB vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es nicht.
7. Bei Problemen mit der Temperatur oder dem Licht, bitte [email protected] kontaktieren.
8. Der Platz und die Bänke sind sauber (sämtlicher Müll entsorgt) zu verlassen.
9. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Vereins und der Halle untersagt.
10. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
11. Der Vorstand der TABB ist berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter haben den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
Hinweis Temperatur in der Tennishalle
Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12°C nicht unterschreiten. Die TABB bemüht sich, die Temperatur in den Hallen bei 15°C zu halten. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.